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Google Analytics: Anonymisierung der IP
Bislang bewegte man sich durch den Einsatz des kostenlosen Webanalyse-Tools Google Analytics in einer rechtlichen Grauzone. Nun hat Google nachgebessert.
Beanstandet hatten die Datenschützer in der Vergangenheit die Speicherung der IP-Adresse der Besucher. Diese Speicherung personenbezogener Daten lässt sich fortan anonymisieren, so dass den Anforderungen der Datenschützer genüge getan wird. Allerdings muss dafür eine Änderung am eingebundenen Tracking-Code vorgenommen werden.
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